Zertifizierung

zertifizierter Mediator nach §5 Abs. 2 MediationsG

Am 26.07.2012 ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten. In diesem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wird in §5 Abs. 2 der zertifizierte Mediator eingeführt.

Als solcher darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator entsprechend der noch zu erlassenden Rechtsverordnung absolviert hat.

Diese Rechtsverordnung soll Bestimmungen über die Inhalte und Umfang der Aus- und Fortbildung, Anforderungen an Lehrkräfte und die Art der Zertifizierung beinhalten.

Wie sich der Gesetzgeber dieses in etwa vorstellt kann der Begründung zum Gesetzentwurf entnommen werden, in der es heißt:

Auszug aus der Begründung zum Gesetzentwurf:

"Die Ausbildung zu einem zertifizierten Mediator sollte nach gegenwärtigem Erkenntnisstand bei einer Mindeststundenzahl von 120 Stunden folgende Inhalte vorsehen:

I. Einführung und Grundlagen der Mediation Gewichtung: 18 Stunden (15 Prozent)

1. Definitionen

2. Grundlagen der Mediation
a) Überblick zu Prinzipien, Verfahrensablauf und Phasen der Mediation
b) Überblick zu Kommunikations- und Arbeitstechniken in der Mediation

3. Abgrenzung der Mediation zum streitigen Verfahren und anderen alternativen Konfliktbeilegungsverfahren

4. Überblick über die Anwendungsfelder der Mediation


II. Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation Gewichtung: 30 Stunden (25 Prozent)

1. Einzelheiten zu den Phasen der Mediation
a) Mediationsvertrag
b) Stoffsammlung
c) Interessenerforschung
d) Sammlung und Bewertung von Optionen
e) Abschlussvereinbarung

2. Besonderheiten unterschiedlicher Settings in der Mediation
a) Einzelgespräche
b) Co-/Teammediation, Mehrparteienmediation, Shuttle- Mediation
c) Einbeziehung Dritter (z.B. Kinder, Steuerberater, Gutachter)

3. Weitere Rahmenbedingungen
a) Vor- und Nachbereitung von Mediationsverfahren
b) Dokumentation/Protokollführung


III. Verhandlungstechniken und -kompetenz Gewichtung: 12 Stunden (10 Prozent)

1. Grundlagen der Verhandlungsanalyse

2. Verhandlungsführung und Verhandlungsmanagement: Intuitives Verhandeln, Verhandlung nach dem Harvard-Konzept/integrative Verhandlungstechniken, distributive Verhandlungstechniken


IV. Gesprächsführung, Kommunikationstechniken Gewichtung: 18 Stunden (15 Prozent)

1. Grundlagen der Kommunikation

2. Kommunikationstechniken: aktives Zuhören, Paraphrasieren, Fragetechniken, Verbalisieren, Reframing, verbale und nonverbale Kommunikation

3. Techniken zur Entwicklung und Bewertung von Lösungen (Brainstorming, Mindmapping, sonstige Kreativitätstechniken, Risikoanalyse)

4. Visualisierungs- und Moderationstechniken

5. Umgang mit schwierigen Situationen (z.B. Blockaden, Widerstände, Eskalationen, Machtungleichgewichte)


V. Konfliktkompetenz Gewichtung: 12 Stunden (10 Prozent)

1. Konflikttheorie (Konfliktfaktoren, Konfliktdynamik und Konfliktanalyse; Eskalationsstufen; Konflikttypen)

2. Erkennen von Konfliktdynamiken

3. Interventionstechniken


VI. Recht der Mediation Gewichtung: 6 Stunden (5 Prozent)

1. Rechtliche Rahmenbedingungen: Mediationsvertrag, Berufsrecht, Verschwiegenheit, Vergütungsfragen, Haftung und Versicherung

2. Einbettung in das Recht des jeweiligen Grundberufs

3. Grundzüge des Rechtsdienstleistungsgesetzes


VII. Recht in der Mediation, Ermöglichung einer rechtlich informierten Entscheidung bei rechtlich relevanten Sachverhalten Gewichtung: 12 Stunden (10 Prozent)

1. Rolle des Rechts in der Mediation

2. Abgrenzung von zulässiger rechtlicher Information und unzulässiger Rechtsberatung in der Mediation durch den Mediator

3. Abgrenzung zu den Aufgaben des Parteianwalts

4. Sensibilisierung für die rechtliche Relevanz bestimmter Sachverhalte bzw. rechtzeitige Empfehlung an die Medianden, in rechtlich relevanten Fällen externe rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen

5. Mitwirkung von Rechtsanwälten in der Mediation selbst

6. Rechtliche Besonderheiten der Mitwirkung des Mediators bei der Abschlussvereinbarung

7. Rechtliche Bedeutung und Durchsetzbarkeit der Abschlussvereinbarung unter Berücksichtigung der Vollstreckbarkeit


VIII. Persönliche Kompetenz, Haltung und Rollenverständnis Gewichtung: 12 Stunden (10 Prozent)

1. Rollendefinition, Rollenkonflikte

2. Aufgabe und Selbstverständnis des Mediators

3. Mediation als Haltung, insbesondere Wertschätzung, Respekt und innere Haltung

4. Allparteilichkeit, Neutralität und professionelle Distanz zu den Medianden und zum Konflikt

5. Macht und Fairness in der Mediation

6. Umgang mit eigenen Gefühlen

7. Selbstreflexion

8. Vernetzung

9. Bewusstheit über die eigenen Grenzen aufgrund der beruflichen Prägung und Sozialisation


IX. Praxis und Supervision und Intervision in der Ausbildung

1. Rollenspiele mit Feedback und Analyse

2. Information über die Bedeutung von Supervision


X. Praktische Erfahrung und Nachweis von Fällen

1. praktische Erfahrungen in eigenen Mediationsfällen, auch als Co-Mediator

2. praktische Erfahrungen im Rahmen von Supervision, Inter- oder Covision"